Ein "Hilichbrief" ist eine Eheberedung (Ehevertrag). Die Vorlage wird abschriftlich wortgetreu wiedergegeben. Zur Erleichterung der Lesbarkeit wurden die unzähligen Verdoppelungen von Vokalen weggelassen.
Unleserliche Worte sind durch (…) gekennzeichnet, mit Fragezeichen versehene Worte sind unsicher
Eheberedung zwischen Johann Deilmann und Gertrud Schluiter
Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit und Mehrung menschlichen Geschlechts, ist durch Vorwissen nur (…) anderseits Eltern, Verwandten und darzu erbetener Freunde, ein öffentlicher Heilig beraumet und entschlossen zwischen dem Ehrbaren Johannes Deilmann, Johannes Deilmanns und Catharinen Eheleuten, ehelicher Sohn als Bräutigam an einem, und der auch Ehr- und tugendsamen Gertruidten
Schluiters, weilandt seligen Hermann Schluiters und Catharinen Eheleute, eheliche Tochter als Braut, an anderen Teils also, daß der Bräutigam Johann, Gertruiden
zu seiner ehelichen Huisfrauen (Hausfrau) nach Ordnung der heilgen christlichen Kirchen uff und
annehmen, ihmgleichen auch Gertruet hinwiderumb Johann zu ihrem künftigen Ehemann annehmen, haben und
behalten sollen und wollen.- Was aber anlangt beiderseits ihrer erbrachter Ehesteur bringt der Bräutigam Johann irstlich an seine künftige Huisfrau Gertruet das alinge Erb und Gut, Deilmanns Gut
genannt, wie ihm das sein Vatter und Motter nach
huit (Heute) gehaltenem Contract übergeben und in sich an Haus, Hof, Kottereien, Möllen, Wasser, Weischen (Wiesen), Landereien, Buschen, Weiden und allem
Beschwur im Stift Rellinghausen und anerer Jurisdiction gelegen, dagegen bringt gedachte Gertruet ihm Johann als ihrem künftigen Ehemann zum Breutlichen Ehesteuer mit, irstlich Dreihundert Reichstaler und Fünf und Zwentzich welche bei dem Schulten zu
Deimerberg stehen, und durch den Abt von Werden ver- schrieben, nach Hand habender versiegelter Verschreibung, zu dem noch Hundert Reichstaler (…) allinge
Hendrich Schmitz zu Steel Erb und Güteren verschrieben nach Inhalt habender Obligation, wie imgleichen anderthalb Hundert Reichstaler bei Gattmann ? uff der Schuir der alde
Deickmann ? ver: (…) anzumaißen ? mir bedacht, und was derselbe derwegen beweislichen Dartuen konnte, soll mir hiermit unbenommen sein Item bei der Schürmenschen
in der tugehörigen (Zugehörigen) Weyden viertzehn Jahre lang, jedes Jahr vier Khoen (Kühe) Weiden zu betreiben, oder andere zu vertuen Macht haben, noch laut von Ihr Edl. habende Verschreibung,
und was ferner ihr Vatter selig nun Siegels, Brief und Handschriften angelacht, auch sunsten an ausstehenden Schulden zukunft, soll ihr hiermit unbenommen, sunder
jederzeit vorbehalten sein, ohne eines Jemannes Inrede, ferner hat die Motter Catharina angelobt, wann all ihren Beschwer und Schulden abgelegt, und nach ihrem Doith (Tod) etwas erbringen, und nachgelassen werde, das solches alles gedachter Ihr Dochter (Tochter) Gertruith alleinig ohne einige Zusperrung, Jedermanniglichs behalten, eingefangen, einboren und erheiratet sein. Item drei melche Khoe, zwei guste Rinder, und itzo auch ein gust
Rind, so man anfangend in die Weide treiben, und vur Hochzeit gebruichen zwei fette Fercken. Sex Malder Gersten, zwei Malder Roggen, wie Scheppel Weitz, darzu die Braut zu reiden und zu kleiden neben einem unsträflichen Braut-
wagen wie (…) bräuchlichen, und wenn derselb abgeholt wird, soll der künftige Bräutigam (…) ein (…) oder Sechs und Zwantzich mit sich uff die (….) Platz dar solcher Brautwagen abgeholt wird, mit sich nehmen, so allda durch die Braut Motter, Freunde und Verwandten nach lauts Brief ehelichen sollen (…) und verpflegen werden, diese Troß ? mit globtr Ehesteur und verschieden Posten bleibt der Bräutigam Vatter und der BrautMotter eine dem anderen bei Fünf und Zwentzich Goldgulden weniger Brechnug zu halten. Und also zumal (…) deren Unzahl der Mißhaltung geheim den Armen tho Verungern (verhungern?) und die übrige Fünfzehen den haltenden Teils hiermit hingehalten sein sollen, sundern allein Beding und (Loch). Und bei Antritt des Bräutigams hierbei über und angewesen die Ernhafte, Erbar und Fromme Johann Deilmann, des Bräutigams Vatter, Johann Abels Richter zu Rellinghausen, Diderich Preill, Hendrich Groite, Diderich Kuine uffm Schermbeck, Peter uffm Paeß,und Johann von dem Paeß genannt Ratgeber, und an Seiten der Braut der Ehrwürdig, Ernhafte, Ehr und Tugendsame Johann Prae?, Pastor zu Niederwenigern, Catharina Schluiters der Braut Motter, Rudolph Benmut?, Johann Dickmann und Philips Münckhoff itzo Schluiter zu Aldendorp. Zu urkund seine gegenwärtige Heilig (…) zwei elleins lautender und mit einer Hand geschrieben und underschrieben, deren jede Partei ein empfangen. Imfalls der Noith (Not) sich jederseits dernach haben zu richten.
So geschehen uff der Deylen. Anno Tausend Sechshundert und Sieben, den achten Augustj
Albertus Berchmann, Assindich Notarius publicus et judici Rellinckhausen scriba Curatos Scribsit et sub