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Hilichbrief aus Rellinghausen 1607

     Ein "Hilichbrief" ist eine Eheberedung (Ehevertrag). Die Vorlage wird abschriftlich wortgetreu wiedergegeben. Zur Erleichterung der Lesbarkeit wurden die unzähligen Verdoppelungen von Vokalen weggelassen.

          Unleserliche Worte sind durch (…) gekennzeichnet, mit Fragezeichen versehene Worte sind unsicher

 

Eheberedung zwischen Johann Deilmann und Gertrud Schluiter

 

Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit und Mehrung menschlichen Geschlechts, ist durch Vorwissen nur (…) anderseits Eltern, Verwandten   und darzu erbetener Freunde, ein öffentlicher Heilig beraumet und entschlossen zwischen dem  Ehrbaren Johannes Deilmann, Johannes Deilmanns   und Catharinen Eheleuten, ehelicher Sohn als   Bräutigam an einem, und der auch Ehr- und   tugendsamen Gertruidten Schluiters, weilandt   seligen Hermann Schluiters und Catharinen   Eheleute, eheliche Tochter als Braut, an anderen  Teils also, daß der Bräutigam Johann, Gertruiden   zu seiner ehelichen Huisfrauen (Hausfrau) nach Ordnung  der heilgen christlichen Kirchen uff und   annehmen, ihmgleichen auch Gertruet   hinwiderumb Johann zu ihrem künftigen   Ehemann annehmen, haben und behalten   sollen und wollen.- Was aber anlangt  beiderseits ihrer erbrachter Ehesteur   bringt der Bräutigam Johann irstlich an seine   künftige Huisfrau Gertruet das alinge   Erb und Gut, Deilmanns Gut genannt,    wie ihm das sein Vatter und Motter nach   huit (Heute) gehaltenem Contract übergeben und   in sich an Haus, Hof, Kottereien, Möllen,   Wasser, Weischen (Wiesen), Landereien, Buschen, Weiden   und allem Beschwur im Stift Rellinghausen   und anerer Jurisdiction gelegen, dagegen    bringt gedachte Gertruet ihm Johann als   ihrem künftigen Ehemann zum Breutlichen  Ehesteuer mit, irstlich Dreihundert   Reichstaler und Fünf und Zwentzich   welche bei dem Schulten zu Deimerberg stehen,   und durch den Abt von Werden ver-   schrieben, nach Hand habender versiegelter  Verschreibung, zu dem noch Hundert Reichstaler (…) allinge Hendrich   Schmitz zu Steel Erb und Güteren verschrieben   nach Inhalt habender Obligation, wie imgleichen   anderthalb Hundert Reichstaler bei Gattmann ?   uff der Schuir der alde Deickmann ? ver:   (…) anzumaißen ? mir bedacht, und was   derselbe derwegen beweislichen Dartuen   konnte, soll mir hiermit unbenommen sein   Item bei der Schürmenschen in der tugehörigen (Zugehörigen)   Weyden viertzehn Jahre lang, jedes Jahr   vier Khoen (Kühe) Weiden zu betreiben, oder andere   zu vertuen Macht haben, noch laut von Ihr   Edl. habende Verschreibung, und was ferner   ihr Vatter selig nun Siegels, Brief und   Handschriften angelacht, auch sunsten an   ausstehenden Schulden zukunft, soll ihr hiermit   unbenommen, sunder jederzeit vorbehalten   sein, ohne eines Jemannes Inrede, ferner   hat die Motter Catharina angelobt, wann   all ihren Beschwer und Schulden abgelegt,  und nach ihrem Doith (Tod) etwas erbringen, und   nachgelassen werde, das solches alles gedachter    Ihr Dochter (Tochter) Gertruith alleinig ohne einige   Zusperrung, Jedermanniglichs behalten, eingefangen, einboren und erheiratet sein.   Item drei melche Khoe, zwei guste Rinder,   und itzo auch ein gust Rind, so man anfangend  in die Weide treiben, und vur Hochzeit gebruichen zwei fette Fercken. Sex Malder   Gersten, zwei Malder Roggen, wie Scheppel  Weitz, darzu die Braut zu reiden und zu   kleiden neben einem unsträflichen Braut-  

wagen wie (…) bräuchlichen, und wenn   derselb abgeholt wird, soll der künftige   Bräutigam (…) ein (…) oder Sechs   und Zwantzich mit sich uff die (….) Platz    dar solcher Brautwagen abgeholt wird,   mit sich nehmen, so allda durch die Braut   Motter, Freunde und Verwandten nach   lauts Brief ehelichen sollen (…)   und verpflegen werden, diese Troß ? mit   globtr Ehesteur und verschieden Posten   bleibt der Bräutigam Vatter und der   BrautMotter eine dem anderen bei   Fünf und Zwentzich Goldgulden weniger   Brechnug zu halten. Und also zumal (…) deren Unzahl der Mißhaltung geheim den   Armen tho Verungern (verhungern?) und die übrige   Fünfzehen den haltenden Teils hiermit   hingehalten sein sollen, sundern allein   Beding und (Loch). Und bei Antritt   des Bräutigams hierbei über und angewesen   die Ernhafte, Erbar und Fromme Johann  Deilmann, des Bräutigams Vatter, Johann   Abels Richter zu Rellinghausen, Diderich   Preill, Hendrich Groite, Diderich Kuine uffm   Schermbeck, Peter uffm Paeß,und Johann   von dem Paeß genannt Ratgeber, und an  Seiten der Braut der Ehrwürdig, Ernhafte,   Ehr und Tugendsame Johann Prae?, Pastor   zu Niederwenigern, Catharina Schluiters   der Braut Motter, Rudolph Benmut?, Johann   Dickmann und Philips Münckhoff itzo  Schluiter zu Aldendorp. Zu urkund seine gegenwärtige Heilig (…) zwei elleins lautender und mit einer Hand geschrieben   und underschrieben, deren jede Partei ein   empfangen. Imfalls der Noith (Not) sich jederseits  dernach haben zu richten.                                                                       

So geschehen uff der Deylen. Anno Tausend Sechshundert und Sieben, den achten Augustj        

Albertus Berchmann, Assindich                                                                                                                               Notarius publicus et judici                                                                                                                                 Rellinckhausen scriba Curatos                                                                                                                                       Scribsit et sub