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Hilichbriefe - Eheberedungen

In den „Hofakten“ des ehemaligen Stiftes (Essen-) Rellinghausen sind vereinzelt „Hilichbriefe“ enthalten. Dabei handelt es sich um schriftlich fixierte Eheberedungen. Zwei dieser „Hilichbriefe“ habe ich im Blog veröffentlicht, aus einem weiteren zitierte ich in meinem Beitrag zur Familie Möllenbeck. Man darf annehmen, dass diese Form der Eheverträge die Regel, nicht die Ausnahme war. Mit dem Rat von Freunden – meist engeren Familienangehörigen - und unter Zeugen wurden die Modalitäten für die beabsichtigte Ehe zwischen den Brautleuten abgesprochen und unwiderruflich festgelegt. Die Braut erhielt neben der Aussteuer (Brautwagen) in der Regel eine Kapitalabfindung (Kindteil) aus dem elterlichen Erbe sowie häufig eine Kuh und /oder ein Schwein als Basis einer zukünftigen bäuerlichen Wirtschaftsführung. Sofern er als Hoferbe dazu berechtigt war, wurde dem Bräutigam der elterliche Hof überschrieben. Damit einhergehend wurde den abtretenden Altbauern der zukünftige Lebensunterhalt in Form einer Leibzucht (Altenteil) und des Wohnrechtes zugesichert. Erkennbar wird, dass es nicht um eine Liebesheirat ging, sondern die Ehe als Zweckgemeinschaft verstanden wurde, mit dem (Haupt-)Ziel, der Familie auch zukünftig die Rechte am Hof als Existenzgrundlage zu sichern.